Arzthaftung in der Radiologie: Wer haftet wann und warum?

Überall dort, wo Menschen arbeiten, passieren Fehler – auch in der Medizin. Kommen dabei PatientInnen zu Schaden, so greift unter bestimmten Voraussetzungen die Arzthaftung. Die Radiologie befindet sich hier in einer Sonderposition: Zwar beschränkt sich ihr Tätigkeitsbereich überwiegend auf die Diagnostik, Fehler können aber dennoch schwerwiegende medizinische und juristische Konsequenzen nach sich ziehen: beispielsweise, wenn durch einen Diagnosefehler eine medizinisch notwendige Behandlung unterbleibt oder verzögert wird. Dieser Artikel klärt, worin die Hauptfehlerquellen in der Radiologie bestehen, was bei Vorwürfen konkret passiert und wie sich radiologische Praxen vor Schadenersatzforderungen schützen. Er konzentriert sich auf die Rechtslage in Deutschland, in den Grundzügen ist das Arzthaftungsrecht jedoch in Österreich und der Schweiz ähnlich geregelt.